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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 292/2000

Datum:
28.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 292/2000
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:1128.2WS292.2000.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Hagen, 70 OWi 873 Js 608/00 (427/00)
 
Tenor:

Dem Betroffenen wird von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Ordnungsgeldbeschlüsse des Amtsgerichts Hagen vom 4. September 2000 gewährt.

Die Ordnungsgeldbeschlüsse des Amtsgerichts Hagen vom 4. September 2000 werden auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Beschwerdeverfahren trägt, aufgehoben.

 
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