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Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 471/00

Datum:
16.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Familiensenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 471/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:1116.2WF471.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 101 F 191/00
 
Tenor:

wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Es-sen vom 31.08.2000 teilweise abgeändert. Der Klägerin wird zu den Bedingungen der Prozeßkostenhilfebewilligung durch den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 11.07.2000 Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit sie mit ihrem Zahlungsantrag Trennungsunterhalt in Höhe von monat-lich 1.000,00 DM ab dem 01.06.2000 begehrt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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