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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 177/99

Datum:
21.03.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenatq
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 U 177/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0321.28U177.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 4 O 233/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. August 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mün-ster abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.251,20 DM Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Chevrolet Blazer S 10, Fahrgestell-Nr. ... zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte mit der An-nahme des Fahrzeuges im Verzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten beträgt 28.551,20 DM, die des Klägers 306,68 DM.

 
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