Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 27 U 55/00

Datum:
10.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 55/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0810.27U55.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 16 O 149/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Februar 2000 verkündete Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagten werden so verurteilt:

1)

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 990.000,00 DM,

die Beklagten zu 2) und 3) werden verurteilt, jeweils 742.500,00 DM an den Kläger

zu zahlen, und zwar jeweils nebst 7 % Zinsen seit dem 31. Juli 1998.

2)

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, gesamt-schuldnerisch den Kläger von folgenden Verbindlichkeiten freizustellen:

a)

von der selbstschuldnerischen Bürgschaft gegenüber der Dresdner Bank AG (Kunden-Nr.: ) in Höhe von no-minell 1.320.000,00 DM, sowie

b)

von der selbstschuldnerischen Bürgschaft gegenüber der Sparkasse B (Geschäftszeichen: ) in Höhe von nominell 852.000,00 DM

welche dieser aufgrund Bürgschaftsvertrages vom 29. November 1995 (Dresdner Bank) bzw. 02. Juni 1998 (Sparkasse B ) als Sicherheit für die B Fleischwaren GmbH & Co. KG, W , übernommen hat.

3)

Es wird festgestellt, daß der Rechtsstreit hinsichtlich der ursprünglichen Klageanträge zu Ziffern 5), 6) und 8) in der Hauptsache erledigt ist.

4)

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 44 % als Gesamtschuldner, darüber hinaus der Beklagte zu 1) weitere 22 % und die Beklagten zu 2) und 3) jeweils wei-tere 17 %.

5)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung abzuwenden, sofern die-ser nicht vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Sicherheit beträgt für den Beklagten zu 1) 3,3 Mio. DM und für die Beklagten zu 2) und 3) jeweils 3 Mio. DM.

Sämtlichen Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Prozeßbürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuer- und Zollbürge zugelassenen Kredit-institutes zu erbringen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank