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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 116/99

Datum:
28.01.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 116/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0128.20U116.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 304/98
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. März 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.109,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01. Oktober 1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 71 % und der Beklagten zu 29 % auferlegt.

Die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Land-gerichts Bochum entstandenen Mehrkosten trägt die Klägerin jedoch allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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