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Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz (Ws) 165/2000

Datum:
27.07.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Vollz (Ws) 165/2000
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0727.1VOLLZ.WS165.2000.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Präsident des Justizvollzugsamts Westfalen-Lippe hat den Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.

 
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