Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 13 U 7/00

Datum:
08.05.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 7/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0508.13U7.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 O 204/99
 
Tenor:

Die Berufungen des Klägers sowie des Beklagten zu 3) gegen das am 29. Oktober 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn werden zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten zweiter Instanz tragen der Kläger 69 % und der Beklagte zu 3) 31 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten des Drittwiderbeklagten trägt der Beklagte zu 3).

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 52 %, weitere 48 % trägt der Beklagte zu 3).

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt dieser 48 % selbst, weitere 52 % trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger im Verhältnis zu den Beklagten zu 1) und 3) um je 20.000,00 DM, den Beklagten zu 3) im Verhältnis zum Kläger um 18.000,00 DM und im Verhältnis zum Drittwiderbeklagten um 90,00 DM.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank