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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 58/00

Datum:
09.08.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 58/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0809.13U58.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 15 O 129/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger - wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 16. Dezember 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, über die landgerichtliche Verurteilung hinaus an die Kläger zu 1) und 2) als Gesamtgläubiger ein weiteres Schmerzensgeld von 20.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. November 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagte 1/3 und die Kläger 2/3.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 20.000,00 DM und die Kläger um 10.000,00 DM.

 
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