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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 37/00

Datum:
20.09.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 37/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2000:0920.13U37.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 1 O 212/98
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Dezember 1999 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner, an die Klägerin unter Einschluß der landgerichtlichen Ver-urteilung 9.590,21 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3. November 1998 zu zahlen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten 75 % und die Klägerin 25 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagten in Höhe von 3.196,74 DM.

 
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