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Oberlandesgericht Hamm, 9 WF 7/99

Datum:
20.04.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 WF 7/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0420.9WF7.99.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brakel, 10 F 83/98
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Der Klägerin wird für die erste Instanz Prozeßkostenhilfe bewilligt. Zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in dieser Instanz wird ihr Rechtsanwältin N in C beigeordnet.

 
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