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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 246/98

Datum:
21.05.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 246/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0521.9U246.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 7 O 3/98
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.08.1998 ver-kündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 6.230,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. Juni 1995 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagten jeweils 1/2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger und die Beklagten in Höhe von jeweils 6.230,72 DM.

 
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