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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 183/98

Datum:
19.02.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 183/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0219.9U183.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 12 O 139/97
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. April 1998 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagten über den vorprozessual gezahlten Betrag hinaus weitere 42,22 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25.11.1996 an den Kläger zu zahlen haben.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe vn 7.610,35 DM.

 
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