Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 8 U 139/98

Datum:
11.01.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 U 139/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0111.8U139.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 3 O 496/97
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 15. Januar 1998 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers zu 2) durch Sicher-heitsleistung i.H.v. 4.500,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zu 2) Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch die Bürgschaft einer als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen deutschen Bank zu erbringen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank