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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 55/99

Datum:
02.09.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 55/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0902.6U55.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 3 O 418/97
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 08. Januar 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Pa-derborn wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß auch der künftige immaterielle Schaden nur unter Berücksichti-gung eines Eigenverantwortungsanteils von 25 % zu ersetzen ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer des Beklagten: unter 25.000,00 DM.

 
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