Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 6 U 29/99

Datum:
28.10.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Grund- und Teilurteil
Aktenzeichen:
6 U 29/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:1028.6U29.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 12 O 368/98
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 9.12.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 619,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.9.1998 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 2/3 aller weiteren materiellen Schäden aufgrund des Unfalles vom 13.11.1997 zu ersetzen, soweit die An-sprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, ferner alle weiteren immateriel-len Schäden unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3.

Die Klage ist, soweit sie auf die Zahlung eines Schmer-zensgeldbetrages gerichtet ist, bei Mitberücksichtigung eines Eigenverschuldens des Klägers im Umfang von 1/3 dem Grunde nach gerechtfertigt.

Zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des Schmerzensgeldes wird die Sache an das Landgericht zu-rückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsver-fahrens zu entscheiden hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank