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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 199/98

Datum:
14.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 199/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0614.6U199.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 0 119/96
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 17. August 1998 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Der Kläger bleibt verurteilt, an die Beklagte zu 3) 4.533,10 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.08.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Klage bleibt abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 2).

Die übrigen Kosten beider Instanzen tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3) zu 3/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.

 
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