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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 104/98

Datum:
18.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 104/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0318.6U104.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 15 O 179/97
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. März 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert:

Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4 % Zinsen aus 19.304,98 DM für die Zeit vom 01. November 1997 bis 31. Januar 1998 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit sie nicht erstinstanzlich für erledigt erklärt worden ist.

Die Berufung des Klägers gegen das genannte Urteil wird zurückgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz tragen zu 5/9 der Kläger und zu 4/9 die Beklagten.

Die Kosten der 2. Instanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer des Klägers: unter 15.000,00 DM.

 
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