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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 103/99

Datum:
16.09.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 103/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0916.6U103.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 12 O 493/98
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 2. März 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abge-ändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.333,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1998 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 45 % der Kläger und zu 55 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.

 
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