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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 710/99

Datum:
02.12.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 710/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:1202.3WS710.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 28 (50/97)
 
Tenor:

Der Bewährungsbeschluss des Landgerichts Essen vom 30.09.1999 wird aufgehoben.

Die Bewährungszeit aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 28.11.1997, rechtskräftig seit dem 19.08.1998, wird auf 2 Jahre festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse.

 
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