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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 55/99

Datum:
15.11.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 55/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:1115.3U55.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 16 O 161/98
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Januar 1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits-lei-stung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Groß-bank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu er-bringen.

 
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