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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 235/98

Datum:
16.08.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 235/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0816.3U235.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 17 O 73/97
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Senats vom 26. Mai 1999 - das am 19. August 1998 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts vom 11. Dezember 1997 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der durch die jeweilige Säumnis des Beklagten verursachten Kosten; diese werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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