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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 226/98

Datum:
19.05.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 226/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0519.3U226.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 333/98
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. September 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen kann.

 
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