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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss 1002/98

Datum:
02.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ss 1002/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0602.2SS1002.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, Ns 73 Js 973/94 14 (XVII J 6/96)
 
Tenor:

Das Ablehnungsgesuch ist begründet.

Der Antrag der Angeklagten vom 25. Mai 1999 auf Präzisierung der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der in der Revisionsbegründungschrift vom 25. Juni 1998 erhobenen Verfahrensrügen zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 27. März 1998 ist gegenstandslos.

 
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