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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 97/99

Datum:
18.11.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 97/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:1118.27U97.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 O 30/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. April 1999 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmit-tels abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.145,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Dezember 1998 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Rückstufungsschaden des Klägers aus seiner Vollkasko-versicherung zur Hälfte zu ersetzen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt nicht 60.000,00 DM.

 
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