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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 64/99

Datum:
05.11.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 64/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:1105.25U64.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 14 O 479/98
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Februar 1999 verkündete Vorbehalts-Urteil der 14. Zivilkammer des Land-gerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann Vollstreckungsmaßnahmen der Kläger ab-wenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 90.000,00 DM, falls nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Beklagten wird gestattet, Sicherheit auch durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bank-bürgschaft zu leisten.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,00 DM.

 
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