Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 23 W 594/98

Datum:
26.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 W 594/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0326.23W594.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 4 O 476/95
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Der von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattende Betrag wird anderweitig auf 306,28 DM festgesetzt.

Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin und die weitergehende sofortige Beschwerde des Beklagten werden zurückgewiesen.

Gerichtskosten trägt der Beklagte nach einem Wert von bis zu 600,00 DM; die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 1/6 und der Beklagte zu 5/6 ebenfalls nach einem Wert von bis zu 600,00 DM.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank