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Oberlandesgericht Hamm, 22 U 162/97

Datum:
17.05.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 162/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0517.22U162.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 7 O 502/96
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen das am 22. September 1997 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Mitgläubiger 23.880,80 DM und 4 % Zinsen seit dem 25. Juli 1996 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 4 % den Klägern und zu 96 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Kläger beträgt 1.119,20 DM, die der Beklagten 23.880,90 DM.

 
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