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Oberlandesgericht Hamm, 21 U 155/98

Datum:
22.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 U 155/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0622.21U155.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 12 O 639/97
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 01. September 1998 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 03.05.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 63 % und der Beklagte zu 37 %; die Kosten des zweiten Rechtszuges tragen der Beklagte zu 73 % und der Kläger zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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