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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 32/99

Datum:
16.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 32/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0616.20U32.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 53/97
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. November 1998 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Das erstinstanzliche Urteil wird in seinem ersten Absatz wie folgt neu gefaßt:

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, ab Februar 1997 über die frei-willig gezahlte monatliche Invaliditätsrente von 70 % hinaus weitere 30 % Invalidi-tätsrente bedingungsgemäß an den Kläger zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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