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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 201/98

Datum:
29.09.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 201/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0929.20U201.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 8 O 122/98
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. August 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts

Bielefeld abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.550,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.9.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 91 % der Kläger und zu 9 % die Beklagte.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 44 % der Kläger und zu 56 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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