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Oberlandesgericht Hamm, 19 U 207/98

Datum:
28.09.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 207/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0928.19U207.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 24 O 75/97
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. September 1998 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und neu gefaßt.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.643,12 DM nebst 8,5 % Zinsen seit dem 13. Februar 1997 zu zahlen.

Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 850,94 DM und die Beklagte in Höhe von 36.643,12 DM.

 
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