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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 249/99

Datum:
21.10.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 249/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:1021.15W249.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 9 T 611/99
 
Tenor:

Die sofortigen weiteren Beschwerden werden zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels des Beteiligten zu 1) auf 2.405,90 DM festgesetzt.

 
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