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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 105/99

Datum:
08.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 105/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0608.15W105.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 5 T 1078/98
 
Tenor:

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) hat die den Beteiligten zu 1), 3) und 4) im Verfahren der weiteren Beschwerde etwa entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 27.000,00 DM festgesetzt.

 
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