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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 64/99

Datum:
04.08.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 64/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0804.13U64.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 15 O 299/98
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisng des Rechtsmittels im übrigen das am 22. Dezember 1998 verkün-dete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 18.688,97 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. August 1998 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen die Klägerin 20 % und die Beklagten 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagten in Höhe von 18.688,97 DM und die Klägerin um 4.672,24 DM.

 
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