Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 13 U 45/99

Datum:
08.09.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 45/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0908.13U45.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 O 63/97
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 13. Januar 1999 ver-kündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dort-mund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.006,69 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Juni 1997 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, die der Klägerin aufgrund des Unfalls vom 13. Dezember 1995 in D an der P zukünftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 43 % und die Beklagte 57 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläge-rin 20 % und die Beklagte 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 39.006,69 DM.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank