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Oberlandesgericht Hamm, 10 UF 183/98

Datum:
05.02.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 UF 183/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1999:0205.10UF183.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Witten, 4 F 109/98
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Amtsgerichts Witten vom 9. Juli 1998 abgeändert. Der Antrag der Kindesmutter, ihr das Sorgerecht für die Kinder G und O C zu übertragen, wird zurückgewiesen.

Dem Kindesvater wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder übertragen. Im übrigen wird sein Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühren des gesamten Verfahrens haben die Parteien je zu 1/2 zu tragen. Im übrigen wird davon abge-sehen anzuordnen, daß Kosten zu erstatten sind.

 
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