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Oberlandesgericht Hamm, 6 WF 298/98

Datum:
16.12.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 WF 298/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:1216.6WF298.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Blomberg, 3 F 53/95
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) wird die Festsetzungsverfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - C vom 15. April 1998 dahingehend abgeändert, daß die der Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse zu zahlende weitere Vergütung (§ 124 BRAGO) auf 1.610,00 DM festgesetzt wird.

Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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