Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 6 U 192/97

Datum:
19.03.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 192/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:0319.6U192.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 3 O 81/97
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. August 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß die Beklagten verurteilt bleiben, als Gesamtschuldner an die Klägerin 18.762,12 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6.1.1997 zu zahlen; wegen des darüber hinausgehenden Betrages ist das Urteil des Landgerichts wirkungslos.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Beklagten bis auf einen Betrag von 100,00 DM, den die Klägerin zu den Gerichtskosten beizutragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet. Die Parteien können die Sicherheit durch eine unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2
3

4

5

6

7

8

9

10

11
12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
43
44
45
46 47 48 49 50 51 52 53 54
55
56
57
58 59 60 61 62
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank