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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 3/97

Datum:
28.01.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 3/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:0128.3U3.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 17 O 9/95
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31. Oktober 1996 verkündete Grund- und Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

 
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