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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 13/98

Datum:
25.02.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 13/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:0225.2WS13.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, Ns 40 Js 73/95 - 14 (X) P 12/97
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird dahin ergänzt, daß dem Verurteilten auch die den Nebenklägern in den Berufungs- und Revisionsinstanzen erwachsenen notwendigen Auslagen auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Nebenklägern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Verurteilte.

 
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