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Oberlandesgericht Hamm, 2 UF 9/98

Datum:
22.10.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 UF 9/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:1022.2UF9.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 102 F 346/96
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. November 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgende Zahlungen zu leisten:

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an das Jugendamt der Stadt F folgende Beträge zu zahlen:

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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