Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 27 U 43/98

Datum:
01.10.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 43/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:1001.27U43.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 1 O 229/97
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Senats vom 16. Juni 1998 gegen die Beklagte zu 2) wird mit Ausnahme der Kostenentschei­dung aufrechterhalten.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird - unter Zurück­weisung des weitergehenden Rechtsmittels ‑ das am 28. Januar 1998 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold im Leistungsausspruch zum Schmerzens­geld abgeändert. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 25.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 08. August 1997 zu zahlen. Die weiter­gehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Gerichtskosten des ersten Rechtszuges und die außerge­richtlichen Kosten des Klägers werden diesem zu 48 %, den Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 % und der Beklagten zu 2) zu weiteren 12 % auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) werden diesem selbst zu 40 % und dem Kläger zu 60 % auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hat der Kläger zu 48 % und diese selbst zu 52 % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens - ausgenommen die Kosten der Säumnis der Beklagten zu 2), die diese allein zu tragen hat - werden dem Kläger zu 13 % und der Beklag­ten zu 2) zu 87 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank