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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 75/98

Datum:
11.12.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 75/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:1211.25U75.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 70/97
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.1998 verkün-dete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß es mit Ausnahme von 5,00 DM vorgerichtlicher Kosten bei der Verurteilung des Landgerichts verbleibt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Parteien übersteigt nicht 60.000,00 DM.

 
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