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Oberlandesgericht Hamm, 20 W 21/98

Datum:
22.09.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 W 21/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:0922.20W21.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 2 O 258/98
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der angefochtene Beschluß abgeändert.

Der Antragstellerin wird für den ersten Rechtszug Prozeß-kostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwalt O aus T2 beigeordnet, soweit sie folgenden Klageantrag stellt:

Es wird festgestellt, daß die Beklagte (= Antragsgegnerin) verpflichtet ist, der Klägerin für das Brandereignis vom 09./10. November 1997 bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren.

 
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