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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 65/98

Datum:
02.10.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 65/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:1002.20U65.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 2 O 263/97
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. Januar 1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abzu-wenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicher-heit auch durch Bankbürgschaft erbringen.

 
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