Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 20 U 105/98

Datum:
18.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 105/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1998:1118.20U105.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 12 O 456/97
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Februar 1998 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 60.100,00 DM nebst Zinsen in Höhe von 1 % unter dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 4 % und höchstens 6 %, seit dem 26. Februar 1997 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 2/3 dem Kläger und zu 1/3 der Beklagten auferlegt.

Die Kosten der Berufungsinstanz haben der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung abzuwenden, und zwar dem Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 DM und der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,00 DM, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können die Sicherheit durch Bankbürgschaft erbringen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank