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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 100/97

Datum:
02.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 100/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1997:1202.9U100.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 15 O 99/96
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen, das am 20. März 1997 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4.075,48 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Januar 1996 zu zahlen.

Von den Kosten erster Instanz tragen der Kläger 2/3 und die Beklagten 1/3, von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 71 % und die Beklagten 29 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 10.026,94 DM und die Beklagten um 4.075,48 DM.

 
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