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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 123/96

Datum:
16.01.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 123/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1997:0116.6U123.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 6 0 75/96
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Juni 1996 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 732,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.01.1997 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Beklagten: unter 12.000,00 DM.

 
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