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Oberlandesgericht Hamm, 32 U 94/96

Datum:
05.02.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 U 94/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1997:0205.32U94.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 22 0 304/96
 
Tenor:

Das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 19. April 1995 wird geändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger

8.998.38 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 22. Dezember 1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten zu 2/3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Parteien liegt unter 60.000,- DM.

 
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