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Oberlandesgericht Hamm, 32 U 58/97

Datum:
01.10.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 U 58/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1997:1001.32U58.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 7 O 75/96
 
Tenor:

Das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 17. Januar 1997 wird geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23. Januar 1996 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Parteien liegt unter 60.000,- DM.

 
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